Kontakt

Die häufigsten Fragen beantwortet.

Hier finden Sie u.a. vorgefertigte Formulare und Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Verwaltungs- und Immobiliengeschäft.
Sollte Ihnen noch Informationen fehlen, können Sie uns gerne kontaktieren.
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Eigentümerportal

Erreichbarkeit, Transparenz und die zeitnahe Bereitstellung von Informationen stehen für uns in der WEG-Betreuung im Vordergrund. Um dies sicherzustellen, setzen wir verstärkt auf digitale und benutzerfreundliche Kommunikationsmedien. Mittels der modernen Kommunikations- und Produktivitäts-Plattform von casavi bieten wir ab sofort einen eigenen digitalen Informations- und Servicebereich für unsere Kunden an. Wir bitten um Verständnis, dass die Aufarbeitung und Bereitstellung der Unterlagen ein wenig Zeit in Anspruch nimmt und wir daher noch nicht allen Eigentümern diesen Service anbieten können.

Eigentümerwechsel

Bitte melden Sie einen Eigentümerwechsel bei der Hausverwaltung mit den anhängenden Formularen.

Lastschriftmandat erteilen

Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft verwenden Sie bitte das anhängende Formular. 

Mieterwechsel

Bitte melden Sie Ihren Mieterwechsel bei der Hausverwaltung mit den anhängenden Formularen.

Nießbrauch

Bitte beachten Sie, dass bei einem eingetragenen Nießbrauchrecht nach gesetzlicher Vorgabe jeglicher Schriftverkehr (inkl. Einladung zur Eigentümerversammlung) an den Eigentümer gerichtet wird. Ebenfalls ist die Jahresabrechnung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt. Die Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung ist vom Eigentümer frei wählbar, bitte hierfür das Formular für das Lastschriftmandat entsprechend ausfüllen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Eigentümer dem Nießbrauchberechtigten eine Generalvollmacht (inkl. Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung) für alle Angelegenheiten der Eigentumseinheit ausstellt. Hier würde dann der gesamte Schriftverkehr (nur) an den Nießbrauchberechtigten verschickt werden. 

Bei einem vorhandenen Nießbrauch, bitten wir Sie, uns das gewünschte Vorgehen mitzuteilen. 

Wasserschaden

Melden Sie uns oder dem Hausmeister den Schaden unverzüglich. Lassen Sie uns die Schadenmeldung schriftlich zukommen und senden Sie ggf. bereits Bilder vom Schaden mit.

Beachten Sie zudem folgende Schritte:

  1. Wasserzufuhr abdrehen: Bei einem Rohrbruch oder Ähnlichem müssen Sie sofort die Wasserzufuhr unterbrechen, damit der Schaden nicht noch größer wird, als er schon ist. Das bedeutet, die entsprechenden Absperrhähne zu schließen. Hilft das nicht, drehen Sie im Notfall den Hauptwasserhahn zu. Hinweis: Den Wasserhahn im Uhrzeigersinn schließen.
  2. Strom abstellen: Wasser leitet hervorragend elektrischen Strom. Um einen Kurzschluss und mögliche Folgebrände zu verhindern, schalten Sie – wenn möglich – die Stromversorgung im betroffenen Bereich ab. Dafür legen Sie entweder den entsprechenden Kippschalter Ihrer Sicherung um oder drehen die jeweilige Schraubsicherung heraus.
  3. Wasser beseitigen: Sobald die Schadenstelle gesichert ist, können Sie sich an die Aufräumarbeiten machen. Dazu gehört zunächst, das ausgetretene Wasser zu beseitigen.
  4. Bei Bedarf mögliche betroffene Wohnungen benachrichtigen.

Warmwasser und/oder Heizung funktioniert nicht?

Zuerst einmal ist zu klären, ob die Störung nur Ihre Wohnung oder das gesamte Gebäude betrifft.
  1. Störung betrifft nur die Wohnung
    • Unter Umständen müssen Ihre Heizkörper entlüftet werden. Bitte beachten Sie, dass nach dem Entlüften der Heizkörper der Wasserdruck in der Heizzentrale wieder aufgefüllt werden muss. Wir bitten Sie daher nach dem Entlüften Ihren Hausmeister zu informieren.

  2. Störung betrifft das gesamte Gebäude
    • Bitte informieren Sie uns. Sollten Sie außerhalb unserer Geschäftszeiten anrufen, wenden Sie sich im Notfall an die Firmen auf der Notfallliste, siehe Aushang im Treppenhaus, und hinterlassen uns eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder informieren uns per Email.

Schlüssel oder Handsender bestellen

Die Bestellung des Schlüssels erfolgt beim Hersteller der Schließanlage und kann nur durch den Eigentümer der Immobilie erfolgen. Falls Sie Mieter sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Schlüssel- und Handsenderbestellungen nur schriftlich entgegen nehmen können. Bei Schlüsselbestellungen bitten wir Sie zusätzlich die benötigte Schlüsselnummer anzugeben. Sie finden diese auf Ihrem Schlüssel eingraviert. Die Lieferzeit beträgt erfahrungsgemäß bis zu 4 Wochen.

Schlüssel verloren

Melden Sie uns oder Ihrem Vermieter den Verlust unverzüglich. Sollten Sie nicht in Ihre Wohnung kommen und der Vorfall außerhalb unserer Öffnungszeiten passiert sein, kontaktieren Sie bitte den Schlüsselnotdienst direkt.

Eigentümerversammlung - Vertretungsvollmacht erteilen

Sollten Sie nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit eine Vertretungsvollmacht zu erteilen. Bitte senden Sie dazu das anhängende Formular ausgefüllt an die Hausverwaltung. 

Antragsstellung Eigentümerversammlung

Um einen Antrag für die Eigentümerversammlung stellen zu können, muss dieser rechtzeitig bei der Verwaltung eingehen, d. h. vor Beginn der Einladungsfrist. Wir empfehlen daher, die Anträge frühzeitig vor Beginn der Versammlungssaison schriftlich bei der Hausverwaltung einzureichen. Das Anliegen muss der ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Dies setzt voraus, dass sachliche Gründe dafürsprechen, den Gegenstand in der Versammlung zur Sprache zu bringen.

Was verbirgt sich hinter der monatlichen Hausgeldzahlung?

Die monatliche Vorauszahlung dient der Erfüllung aller laufenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Höhe des Hausgeldes wird anhand eines Wirtschaftsplanes kalkuliert und im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Hausgeld setzt sich aus Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen.

Was ist die Erhaltungsrücklage und wofür wird sie verwendet?

Das Ansammeln einer Erhaltungsrücklage (früher Instandhaltungsrücklage) gehört zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung einer WEG. Mit der Erhaltungsrücklage verschaffen sich die Wohnungseigentümer ein finanzielles Polster für spätere und ggfs. auch größere Sanierungsmaßnahmen. Die Erhaltungsrücklage ist zweckgebunden, d.h. sie darf nur nach vorheriger Beschlussfassung verwendet werden.

Ihr Mieter benötigt eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Diese Bescheinigung ist vom Vermieter auszustellen und wird bei der Anmeldung des Mieters im Einwohnermeldeamt benötigt. 

Welche Gebühren können für zusätzliche Leistungen anfallen?

Hier finden Sie unsere aktuelle Gebührenliste. 

Montag bis Donnerstag:
09:00 – 12:00 Uhr & 
13:00 – 15:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
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