Bitte melden Sie einen Eigentümerwechsel bei der Hausverwaltung mit den anhängenden Formularen.
Zur Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft verwenden Sie bitte das anhängende Formular.
Bitte melden Sie Ihren Mieterwechsel bei der Hausverwaltung mit den anhängenden Formularen.
Bitte beachten Sie, dass bei einem eingetragenen Nießbrauchrecht nach gesetzlicher Vorgabe jeglicher Schriftverkehr (inkl. Einladung zur Eigentümerversammlung) an den Eigentümer gerichtet wird. Ebenfalls ist die Jahresabrechnung auf den Namen des Eigentümers ausgestellt. Die Bankverbindung für die Zahlungsabwicklung ist vom Eigentümer frei wählbar, bitte hierfür das Formular für das Lastschriftmandat entsprechend ausfüllen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Eigentümer dem Nießbrauchberechtigten eine Generalvollmacht (inkl. Stimmrecht auf der Eigentümerversammlung) für alle Angelegenheiten der Eigentumseinheit ausstellt. Hier würde dann der gesamte Schriftverkehr (nur) an den Nießbrauchberechtigten verschickt werden.
Bei einem vorhandenen Nießbrauch, bitten wir Sie, uns das gewünschte Vorgehen mitzuteilen.
Melden Sie uns oder dem Hausmeister den Schaden unverzüglich. Lassen Sie uns die Schadenmeldung schriftlich zukommen und senden Sie ggf. bereits Bilder vom Schaden mit.
Beachten Sie zudem folgende Schritte:
Die Bestellung des Schlüssels erfolgt beim Hersteller der Schließanlage und kann nur durch den Eigentümer der Immobilie erfolgen. Falls Sie Mieter sind, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Schlüssel- und Handsenderbestellungen nur schriftlich entgegen nehmen können. Bei Schlüsselbestellungen bitten wir Sie zusätzlich die benötigte Schlüsselnummer anzugeben. Sie finden diese auf Ihrem Schlüssel eingraviert. Die Lieferzeit beträgt erfahrungsgemäß bis zu 4 Wochen.
Melden Sie uns oder Ihrem Vermieter den Verlust unverzüglich. Sollten Sie nicht in Ihre Wohnung kommen und der Vorfall außerhalb unserer Öffnungszeiten passiert sein, kontaktieren Sie bitte den Schlüsselnotdienst direkt.
Sollten Sie nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit eine Vertretungsvollmacht zu erteilen. Bitte senden Sie dazu das anhängende Formular ausgefüllt an die Hausverwaltung.
Die monatliche Vorauszahlung dient der Erfüllung aller laufenden Verpflichtungen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Höhe des Hausgeldes wird anhand eines Wirtschaftsplanes kalkuliert und im Rahmen der Eigentümerversammlung beschlossen. Das Hausgeld setzt sich aus Betriebs-, Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen.
Diese Bescheinigung ist vom Vermieter auszustellen und wird bei der Anmeldung des Mieters im Einwohnermeldeamt benötigt.
Hier finden Sie unsere aktuelle Gebührenliste.
Am 19.11.2022 trat das Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme (Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz –EWSG) in Kraft. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, dass der Bund den Dezemberabschlag für Objekte übernimmt, die das leitungsgebundene Erdgas und/oder die Wärme für den eigenen Verbrauch beziehen.
Die Entlastung wird in der Jahresabrechnung 2022 berücksichtigt und über diese an den Endverbraucher weitergegeben. Der Entlastungsbetrag mindert die auf die Nutzer über die Heizkostenabrechnung umgelegten Gas- bzw. Wärmekosten des Gesamtobjekts.
Vermieter, und hierzu gehören auch die Eigentümer vermieteter Eigentumswohnungen, berücksichtigen die Entlastung entsprechend in der Betriebskostenabrechnung 2022.
Die Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Weitere Informationen finden Sie auch in dem von der Bundesregierung bereitgestellten Informationsschreiben.